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Das Infektionsschutzgesetz sieht die Durchführung der Folgebelehrung alle 2 Jahre vor. Diese wird erstmals 2 Jahre nach der Erstbelehrung zwingend erforderlich. Stellen Sie als Arbeitgeber:in sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen die gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung erhalten und kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht ohne großen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand nach.
Mithilfe unserer Online-Schulung können Sie die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter:innen flexibel und kostengünstig jederzeit durchführen. Dadurch verbessern Sie die Hygiene im Betrieb und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen!
Zielgruppe
Kund:innen mit Foodservice, Bistrobetreiber:innen, Stationsleiter:innnen und alle Mitarbeiter:innen die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Voraussetzung: Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist bereits erfolgt!
Lernziele und Inhalte
- Was besagt das Infektionsschutzgesetz
- Gesetzliche Bestimmungen
- Belehrungs- und Informationspflicht
- Krankheitserreger und deren Verbreitungswege
- Personalhygiene
- Gesetzliche Hygieneregeln
Methoden
- Vorlagen / Videos / E-Learning
- Inkl. Teilnahmezertifikat
Dauer
Online / individuell
Termine
Individuell
Gruppengröße
Einzeln buchbar
Kosten
24,-€ zzgl. MwSt. pro Person
Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ergänzt die Hygieneschulung nach der Verordnung (EU) 852 / 2004.
Neugierig? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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