Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Lekkerland SE

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Lekkerland SE

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Warenverkäufe und Dienstleistungen der Lekkerland SE („wir“ oder „Lekkerland“) an Unternehmer („Käufer“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültige Fassung. Der Käufer kann diese jederzeit online abrufen und ausdrucken. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch Lekkerland. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

 

2. Vertragsschluss, Preise und Versandkosten

(1) Die Präsentation von Waren oder Leistungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt der Kaufvertrag erst zustande, wenn wir das vom Käufer durch Abgabe der Bestellung an uns übersandte Angebot durch die Lieferung der bestellten Artikel an die von ihm angegebene Lieferadresse annehmen. Vertragsschlüsse in der Vergangenheit begründen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, keinen Anspruch auf zukünftige Vertragsschlüsse.

(2) Die Preise unserer Angebote sind freibleibend. Der Verkauf der Waren erfolgt zu den jeweils bei der einzelnen Bestellung gültigen Preisen.

(3) Die Lieferung erfolgt kostenfrei hinter die erste verschließbare Tür, sofern die Bestellung je belieferter Verkaufsstelle

– Waren für mindestens 750,00 Euro netto unabhängig von der Warenkategorie oder

– Waren aus den Kategorien Food, Frische, TKK und/oder Non-Food für mindestens 250,00 Euro netto oder

– ausschließlich Waren aus den Kategorien Zigaretten, Zigarren, Tabak, RBA und/oder E-Zigarette für mindestens 500,00 Euro netto enthält.

Pfandbeträge werden bei der Berechnung des Mindestbestellwertes nicht berücksichtigt. Wird der Mindestbestellwert für eine Verkaufsstelle nicht erreicht, ist Lekkerland berechtigt, einen Kostenaufschlag von 25,00 Euro je Lieferung zu berechnen.

(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen und Kostenaufschlägen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung oder bei Onlinebestellungen vor Bestellabschluss ausgewiesen. Die nach vorstehendem Absatz 3 vereinbarten Kostenaufschläge sind Rechnungsbestandteil.

 

3. Vertragsschluss im Onlineshop und in der Lekkerland App

Für Vertragsabschlüsse im Onlineshop oder in der Lekkerland-App gelten zusätzlich zu Ziff. 2 folgende Bedingungen:

(1) Im Onlineshop sowie in der Lekkerland-App gibt der Käufer durch Anklicken des Bestellbuttons „Bestellung absenden“ ein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsschluss ab („Angebot“). Bis zum Anklicken des Bestellbuttons „Bestellung absenden“ kann der Käufer seine Bestellung jederzeit abbrechen oder ändern, indem er ein Produkt aus der Bestellung im Warenkorb entfernt oder die Anzahl der Produkte reduziert oder zu den Produktseiten zurückkehrt, um weitere Produkte zu seiner Bestellung hinzuzufügen.

(2) Wir werden den Zugang eines über unseren Onlineshop abgegebenen Angebots unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung.

(3) Abweichend von Ziff. 2 (1) S. 2, Ziff. 3 (2) kommt bei Käufern, mit denen wir Vorauszahlung  („Vorkasse“) vereinbart haben, ein Vertrag bereits in dem Zeitpunkt zustande, in dem wir dem Käufer im Onlineshop mit einer entsprechenden Benachrichtigung ausdrücklich erklären, dass wir das Angebot verbindlich annehmen. Die Einzelheiten zur Vorkasse ergeben sich aus einer gesonderten Vorkasse-Rahmen-Vereinbarung, die wir mit dem Käufer zur Zahlung per Vorkasse im Einzelfall vereinbaren.

(4) Wir speichern den Vertragstext nach Abschluss einer einzelnen Online-Bestellung nicht.

(5) Sofern in diesem Absatz nicht abweichend geregelt, können Bestellungen nur in deutscher Sprache aufgegeben werden. Bestellungen in der App können zusätzlich zu der deutschen Sprache in englischer oder türkischer Sprache aufgegeben werden.

 

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlungen des Käufers sind bei Lieferung und Rechnungserhalt sofort fällig.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, kann die Zahlung per Überweisung oder per Bankabbuchung erfolgen. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.  Skonto wird nicht gewährt. Zum Inkasso sind Mitarbeiter nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.

(3) Haben die Parteien als Zahlungsart das SEPA- Firmenlastschriftverfahren vereinbart, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass die Vorankündigung der Abbuchung (Pre-Notification) mindestens einen Tag vor der Fälligkeit als Bestandteil der Rechnung erfolgen kann. Dies gilt auch für den Fall, dass die Rechnung per E-Mail verschickt wird. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag kann von dem tatsächlichen Abbuchungsbetrag abweichen, sofern er geringer ist (bspw. durch Gutschriften, Verrechnung oder Rückvergütung).

(4) Gemäß Ziffer 2 (1) besteht grundsätzlich keine Lieferpflicht von Lekkerland. Davon unabhängig ist Lekkerland berechtigt, im Fall von fehlender Warenkreditversicherung oder sonstiger Bonitätsverschlechterung des Kunden, Vorauszahlung vor Auslieferung der Ware zu verlangen und die Auslieferung bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern. Im Falle des vorstehenden Satzes oder in sonstigen Fällen einer Bonitätsverschlechterung des Kunden bleiben die Rechte von Lekkerland aus § 321 BGB unberührt. Lekkerland kann insbesondere die obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass der Anspruch von Lekkerland auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn vom Kunden die Gegenleistung bewirkt oder eine von Lekkerland akzeptierte Sicherheit für sie geleistet wird. Lekkerland kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Leistung nach Wahl von Lekkerland die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann Lekkerland vom Vertrag zurücktreten. § 323 BGB findet im Rahmen der Rechte aus diesem Absatz und aus § 321 BGB entsprechende Anwendung.

(5) Haben die Parteien Vorkasse vereinbart, erfolgt die Zahlung nach Abschluss der Bestellung. Bei der Durchführung der Vorkasse-Zahlung wird der Käufer ausschließlich ein auf den Käufer als alleinigen Kontoinhaber lautendes Geschäftskonto angeben, welches er Lekkerland vor der Durchführung der ersten Vorkasse-Zahlung mitgeteilt hat. Vorkasse-Zahlungen vom Konto eines Dritten akzeptieren wir nicht. Wir behalten uns das Recht vor, Warenlieferungen erst bei vollständigem und endgültigem Zahlungseingang auf unserem Konto vorzunehmen sowie vor Auslieferung zu prüfen, ob der Käufer die Überweisung von einem auf ihn als Kontoinhaber lautendes Geschäftskonto veranlasst hat.

 

5. Rechnungen

(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig sicherzustellen, dass die erstellten Rechnungen bzw. Gutschriften den jeweiligen gesetzlichen und steuerrechtlichen, insbesondere umsatzsteuerlichen Anforderungen entsprechen (vgl. §§ 14 und 14a UStG zur umsatzsteuerlichen Rechnungserstellung).

(2) Der Käufer stellt Lekkerland die für die ordnungsgemäße Erstellung von Rechnungen bzw. Gutschriften erforderlichen Informationen (insbesondere Name, Adresse, steuerliche Identifikationsdaten sowie Bankdaten) laufend, unverzüglich, richtig und vollständig zur Verfügung. Der Käufer informiert Lekkerland insbesondere auch im Fall der Änderung der notwendigen Informationen entsprechend. Der Käufer überprüft die von Lekkerland erstellten Rechnungen bzw. Gutschriften auf ihre Richtigkeit. Im Falle von fehlerhaften Rechnungen informiert der Käufer Lekkerland unverzüglich hierüber.

 

6. Elektronische Rechnung, Zahlavise und Kommunikation

(1) Der Käufer ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen und Zahlavisen einverstanden.

(2) Für vertragliche Zwecke stimmt der Käufer zu, elektronische Kommunikation von Lekkerland zu erhalten, es sei denn, zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation oder es ist Schriftform vereinbart.

 

7. Zahlungsverzug und Mahnung

(1) Ab Zahlungsverzug steht Lekkerland gem. § 288 BGB ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in gesetzlicher Höhe zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(2) Sofern als Zahlungsweg Bankabbuchungen vereinbart sind und Bankabbuchungen nicht durchgeführt werden können, entsteht für Lekkerland aufgrund der Rücklastschriften ein zusätzlicher Arbeitsaufwand. Sofern die Rücklastschriften aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, entstanden sind, insbesondere wenn das Konto nicht ausreichend gedeckt war, ist Lekkerland berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30,00 Euro zu verlangen. Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus werden dem Käufer die angefallenen Bankgebühren in Rechnung gestellt.

 

8. Lieferung, Mitteilungspflichten

(1) Die Belieferung des Käufers steht unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung von Lekkerland durch deren Vorlieferanten, sofern Lekkerland die Nichtbelieferung durch die Vorlieferanten nicht verschuldet hat. Lieferungen erfolgen an die Lekkerland benannte Lieferadresse, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Adresse genannt wird.

(2) Eine Versendung der Ware erfolgt bei vereinbarter Vorkasse-Zahlung bzw. Vorauszahlung erst nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages bei Lekkerland von dem bei Lekkerland hinterlegten Geschäftskonto des Käufers.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, Lekkerland unverzüglich schriftlich über Änderungen seines Inhabers, seiner Rechtsform, seiner Anschrift (z.B. bei Betriebsverlegung) oder den Wegfall seiner Unternehmereigenschaft zu informieren. Bei Betriebsverlegung hat er den Nachweis der Unternehmereigenschaft erneut zu führen. Der Käufer haftet Lekkerland für die bis zum Eingang der Änderungsanzeige bzw. des erneuten Nachweises der Unternehmereigenschaft aufgrund der unterbliebenen Information bzw. des unterbliebenen Nachweises entstandenen Schäden und Kosten.

(4) Rollbehälter, Paletten und sonstige Ladehilfsmittel bleiben unveräußerliches Eigentum von Lekkerland und sind in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für die übergebenen Hilfsmittel wird das vereinbarte Pfand in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Hilfsmittel erfolgt eine Gutschrift. Bei Verlust von Hilfsmitteln ist der Käufer zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des geleisteten Pfandes verpflichtet. Lekkerland ist jederzeit berechtigt, den Leihmittelbstand beim Käufer zu prüfen.

 

9. Mängelhaftung

(1) Der Käufer genießt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit er seinen Rügeobliegenheiten im Sinne des § 377 HGB nachgekommen ist, mit der Maßgabe, dass Lekkerland die Wahl zwischen Nachlieferung mangelfreier Ware oder Gutschrift des entsprechenden Betrages hat.

(2) Im Übrigen verjähren Ansprüche des Käufers wegen Mängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes beim Käufer. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Lekkerland. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Retouren auf Wunsch des Käufers (Kulanzrückholungen), bei denen keine Mängel oder Verschulden von Lekkerland vorliegen, liegen im Ermessen von Lekkerland. Lekkerland ist berechtigt, dem Käufer Kosten, die durch die Retouren entstehen, in Rechnung zu stellen. Die Retoure von angebrochenen Verpackungseinheiten, kühlpflichtiger Ware, Hygieneartikeln, nicht mehr verkehrsfähigen Produkten oder Produkten mit nicht ausreichender Restlaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

10. Haftungsausschluss

(1) Lekkerland haftet ausschließlich für Schadenersatzansprüche aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Gleiches gilt für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Soweit die Schadenersatzhaftung Lekkerland gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Lekkerland haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Lekkerland liegen. Dies gilt insbesondere für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen der Online-Verkaufsstellen und für daraus resultierende Konsequenzen. Die Regelungen des vorstehenden Absatz 1 bleiben unberührt.

 

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Lekkerland behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller ausstehenden Beträge aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Saldoforderungen u. a. aus Kaufverträgen oder Kontokorrentverhältnissen vor.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen der Vorbehaltsware sind jedoch unzulässig.

(3) Erfolgt eine Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer oder wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt Lekkerland Miteigentum an der neu geschaffenen Sache oder Menge von Waren im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache oder Menge von Waren. Ist im Fall der Verbindung oder Vermischung eine Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass der Käufer anteilig Miteigentum an der neu entstehenden Sache oder Menge auf Lekkerland überträgt. Lekkerland nimmt die Übertragung an.

(4) Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich eventueller Saldoforderungen tritt der Käufer hiermit sicherungshalber – bei Miteigentum nach Absatz 3 anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Lekkerland ab. Lekkerland nimmt die Abtretung an. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für Lekkerland einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

(5) Die Ermächtigungen zur Veräußerung und Verarbeitung (Absatz 2 S. 1) sowie zum Einzug der Forderungen (Absatz 4 S. 3) sind nur erteilt, wenn und solange die Verlängerung und Erweiterung des Eigentumsvorbehalts zugunsten von Lekkerland nach diesen Bestimmungen vom Käufer akzeptiert wird. Insbesondere greifen die Ermächtigungen dann – auch bezogen auf den einfachen Eigentumsvorbehalt – nicht, wenn die Verlängerung und Erweiterung des Eigentumsvorbehalts an etwaigen Abwehrklauseln des Käufers scheitert. Die Ermächtigungen können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung widerrufen werden. Insbesondere berechtigt die Insolvenzantragstellung über das Vermögen des Käufers Lekkerland zum Widerruf der Ermächtigungen.

(6) Im Fall des Rücktritts vom Vertrag kann Lekkerland die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts mitnehmen und/oder herausverlangen.

(7) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer Lekkerland die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Käufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

(8) Lekkerland wird die vorstehend geregelten Sicherheiten nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben, soweit sie den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.

(9) Bei der Vereinbarung von Vorkasse gelten zum Eigentumsvorbehalt die Sonderregelungen der Vorkasse Rahmen-Vereinbarung.

 

12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Einzelliefervertrag beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

13. Datenschutz

Lekkerland wird bei der Erfüllung dieses Vertrages alle einschlägigen den Datenschutz betreffenden Vorschriften, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung beachten und zur Erfüllung dieses Vertrages nur Arbeitnehmer einsetzen, die zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet worden sind. Die Bonitätsprüfung des Käufers bleibt vorbehalten.

 

14. Sonstiges

(1) Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird ein Insolvenzverfahren beantragt, ist der andere Vertragspartner berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Lekkerland zuständig ist.

 

Gültig ab: 01.102023

Die Datenschutzinformationen von Lekkerland sind zu lesen unter: https://www.lekkerland.de/datenschutz/#kundeninfo