Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz

In den global verzweigten Wertschöpfungsketten liegen in Bezug auf Menschenrechte viele Herausforderungen. Als Großhändler, Logistiker und Partner von Convenience-Anbietern ist sich die Lekkerland SE ihrer Verantwortung innerhalb der globalen Warenströme bewusst. Daher verpflichten wir uns dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen.

Der Hintergrund

Uns ist bewusst, dass wir nur auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein können, wenn die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Einklang mit Mensch und Umwelt stehen. Auch wissen wir, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in Liefer- und Wertschöpfungsketten ein andauernder Prozess ist. Wir prüfen daher kontinuierlich, wo in unseren Lieferketten und im eigenen Unternehmen besondere Risiken für Menschenrechtsverletzungen bestehen. Dabei stützten wir uns zum einen auf speziell für uns angefertigte Risiko- und Hot Spot-Analysen. Zum anderen überprüfen wir als Teil der REWE Group die Auswirkungen unseres Handelns auf die Menschenrechte in Zusammenarbeit mit externen Expert:innen. Als besonders sensible Bereiche wurden Kinder- und Zwangsarbeit, Einkommen, Arbeitszeiten, Diskriminierung, Wahrung der Vereinigungsfreiheit sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz identifiziert.

Unsere Ziele

Wir richten unser unternehmerisches Handeln nach international gültigen Standards und Richtlinien aus, wie etwa der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen oder den Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Arbeits- und Sozialstandards. Aus diesen Standards sowie den Erkenntnissen aus den eigenen Risiko- und Hotspot-Analysen, hat die REWE Group Richt- und Leitlinien abgeleitet. Sie bilden den verpflichtenden Handlungsrahmen für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner und definieren konkrete Ziele und Maßnahmen. Darüber hinaus haben wir ein umfassendes Beschwerde-System implementiert.

Unsere Strategie zur Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen haben wir in unserer Grundsatzerklärung festgehalten. Diese enthält neben Verfahrensbeschreibungen zu unserem Risikomanagement und den für die REWE Group festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken auch unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Zulieferer. Die Grundsatzerklärung ist ein lebendes Dokument. Unter anderem erfolgen regelmäßige Aktualisierungen, wenn Risikoanalysen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetztes durchgeführt und die Ergebnisse ausgewertet wurden. Alle in der Grundsatzerklärung kommunizierten Prozesse, Maßnahmen und Verantwortlichkeiten werden in den relevanten Geschäftsabläufen der REWE Group verankert und umgesetzt.

Die Maßnahmen

Um unserer Verantwortung für fairen Handel gerecht zu werden, setzen wir auf eine Vielzahl von Maßnahmen: Mitarbeitende werden geschult, Trainings für Lieferanten veranstaltet, Audits durchgeführt, eigene (Hilfs-)Projekte umgesetzt und konkrete Anforderungen an Lieferanten und Dienstleister formuliert. Alle unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, Mindestanforderungen wie international und national geltende Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten. Zudem verlangen die Herausforderungen in den global verzweigten Wertschöpfungsketten Ansätze, die ganze Sektoren langfristig verändern. Deshalb engagieren wir uns in Brancheninitiativen und stoßen diese zum Teil selbst mit an. Dahinter steht das Ziel, möglichst viele Akteur:innen entlang der Wertschöpfungskette einzubinden und gemeinsam Ansätze für dauerhaft positive Entwicklungen zu finden. Zudem arbeiten wir mit anerkannten Zertifizierungsorganisationen zusammen.

Leitlinie

Unsere aktuelle Grundsatzerklärung Menschenrechte (November 2023) ist hier als PDF zu finden.

Vorherige Fassungen:

Januar 2023

 

Beschwerden zu menschen­rechtlichen oder umwelt­bezo­genen Risiken oder Pflicht­verletzungen

Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädliche Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur REWE Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Menschenrechtliche oder umweltbezogene Pflichtverletzungen fügen nicht nur der REWE Group, sondern auch der Gesellschaft erheblichen Schaden zu. Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden abgegeben werden.

Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen digital über die REWE Group Hintbox abgeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der REWE Group. Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an die Ombudsperson der REWE Group wenden.

Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der REWE Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.

Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Beschwerdesystem für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen

Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflichtverletzungen ganz einfach digital einreichen – auf Wunsch auch anonym.

Zum REWE Group Hinweisgebersystem

Die Verfahrensordnung zu unserem Beschwerdesystem für menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen finden Sie hier.