In der Coronakrise sind viele Unternehmen auf finanzielle Hilfe angewiesen, auch Unternehmen aus der Unterwegsversorgung. Die Bundesregierung hat zu Beginn der Pandemie angekündigt, alles Mögliche und Notwendige zu tun, um betroffene Unternehmen und ihre Mitarbeiter aller Branchen – in Abstimmung mit den Bundesländern – zu schützen.

Welche Angebote bereitstehen und wo es weitere Informationen gibt, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengestellt. Wir wollen damit auch in dieser Situation unserer Vision gerecht werden, „Your most convenient partner“ unserer Kunden zu sein – und hoffen natürlich, dass Sie diese Instrumente nicht in Anspruch nehmen müssen und Ihr Unternehmen die Krise möglichst unbeschadet übersteht.

Hinweis: Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Aufgrund der vielfältigen und dynamischen Entwicklungen bei diesem Thema, bitten wir betroffene Kunden, sich über rechtsverbindliche Angebote und Informationen selbst bei den angegebenen Stellen zu informieren.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Lekkerland zu den aufgeführten Punkten keine Rechtsberatung durchführt. Wir bitten also um Verständnis, dass entsprechende Anfragen nicht bearbeitet werden und ausschließlich mit den zuständigen Stellen und Beratern zu klären sind.

 

Informationen des Wirtschaftsministeriums (BMWi)

Informationen für Unternehmen und Hotline:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zu Fragen rund um das Coronavirus eine Hotline für Unternehmen eingerichtet, die von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr unter 030 18615 1515 erreichbar ist. Auf der Sonderseite des BMWi sind zentrale Informationen für Unternehmen zusammengetragen, u.a. zu möglichen Finanzhilfen und Unterstützungsmaßnahmen.

Bestehende Förderinstrumente für Unternehmen und Förderhotline::
Einen Überblick über bestehende Förderinstrumente für Unternehmen bieten die Coronavirus-Sonderseite und auch die Förderdatenbank des BMWi. Letztere verfügt nun auch über das Schlagwort „Corona-Hilfe“. Zudem hat das BMWi eine spezielle „Förderhotline“ (030 186 15 8000, Montag – Donnerstag, 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr) zur Beantwortung aller Fragen rund um die verfügbaren Fördermaßnahmen eingerichtet.

Novemberhilfe, Dezemberhilfe

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen (im Weiteren: Unternehmen) durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts verlängert.

Weitere Informationen zur Hilfe und zum Antragsverfahren finden Sie auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite des BMWi.

 

Liquidität: Kredite und Erleichterung bei Steuerschulden

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen:
    Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
  • Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.
    Die Ausweitung der Corona-Hilfen wurde bis 30. Juni 2021 verlängert.
  • Unternehmen erhalten über ihre Hausbanken den Zugang zu einem sog. „KfW-Schnellkredit für den Mittelstand“, der auf der Webseite der KfW-Bank näher erläutert wird.
  • Finanzbehörden wird erleichtert, Stundungen von Steuerschulden zinsfrei zu gewähren. Bis Ende 2020 wird auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichtet, wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind. Vorauszahlungen von Einkommens- und Körperschaftssteuern können unkompliziert herabgesetzt werden.
    Nähere Informationen finden sich auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

 

Kurzarbeit: Schwellen gesenkt, Unterstützung erleichtert

  • Das Instrument „Kurzarbeit“ soll – vereinfacht formuliert – Kündigungen vermeiden. Stattdessen wird die Arbeitszeit der Beschäftigten verkürzt. Teilweise wird der damit verbundene Lohnausfall zumindest zum Teil durch die Arbeitsagenturen aufgefangen.
  • Um möglichst viele Unternehmen und Beschäftigte auf diese Art und Weise unterstützen zu können, wurden die Regelungen für Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März 2020 
  • Unter anderem wurden die Schwellenwerte gesenkt (die vorgeben, wie viel Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens von Arbeitsausfall betroffen sein müssen), Leiharbeiter in die Regelung einbezogen und die Sozialversicherungsbeiträge sollen voll übernommen werden. Weitergehende Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.


Weitere Unterstützungsmaßnahmen

  • Zusätzlich zu den Maßnahmen der Bundesregierung haben die Bundesländer eigene, ergänzende Unterstützungsprogramme für „ihre“ Wirtschaft auf den Weg gebracht. Weitere Informationen dazu finden sich hier den Webseiten der jeweiligen Wirtschaftsministerien.
  • Darüber hinaus wurde die Insolvenzantragspflichtim Rahmen von gesetzlichen Neuregelungen bis zum 31.12.2020 (zuvor: 30.09.2020) suspendiert. Die in § 15a der Insolvenzordnung geregelte Antragspflicht für Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten, wurde also vorübergehend ausgesetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.

 

Erstveröffentlichung des Beitrags: 20. März 2020
(Aktualisierungen und Ergänzungen: Neue Steuerregelungen (23.4.2020); Verlängerungen Regelungen zu Kurzarbeitergeld und Insolvenzantragspflicht (26.08.2020); Informationen zur “Novemberhilfe” (26.11.2020); allgemeine Aktualisierungen 13.01.2021)

 

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