Das Ende der Ausnahmen: Ab 2022 wird die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen deutlich erweitert. Auch bislang pfandfreie Getränke wie beispielsweise Fruchtsäfte oder Eiskaffees müssen dann mit Einwegpfand verkauft werden. Lesen Sie jetzt, wie Sie sich optimal auf die Umstellung vorbereiten. (Erstveröffentlichung am 16. September 2021)

Einweg, Mehrweg oder Ausnahme? Seit 2003 wird in Deutschland auf Getränke in Einwegverpackungen Pfand erhoben – jedoch nicht auf alle Getränke! Bestimmte Getränke in Einweg-PET-Gebinden und Dosen waren von der Pfandpflicht bislang ausgenommen – zum Beispiel alkoholische Mischgetränke, Fruchtsäfte oder Milcherzeugnisse.

Damit ist nun Schluss: Ab Januar 2022 gilt für nahezu alle Getränke in Einwegverpackungen aus PET und Dosen die Pfandpflicht. Was bedeutet das für Sie als Händler? Welche Änderungen müssen Sie in Ihrem Shop umsetzen? Auf diese Fragen haben wir Antworten – damit Sie am 1. Januar 2022 nicht in Panik geraten. Denn: Gut vorbereitet ist schon halb gewonnen!

Das ändert sich 2022: Pfandpflicht für weitere Einwegverpackungen von Getränken

Warum nun die Ausweitung der Pfandpflicht? Der Gesetzgeber möchte den Verbrauchern den Unterschied zwischen Einweg und Mehrweg deutlicher machen und die verwirrenden Ausnahmen abschaffen. Kunststoff, Aluminium, Weißblech sind wertvolle Rohstoffe, die gut recycelt werden können – wenn man sie sammelt, sortiert und dem Kreislauf wieder zuführt. Bei pfandfreien Verpackungen passiert das nicht in ausreichendem Maße – oft landen diese im Hausmüll.

Deshalb gilt künftig für fast alle Getränke: Ist die Verpackung aus Kunststoff (PET) oder Metall und keine Mehrwegverpackung, gilt für sie die Pfandpflicht. 0,25 Euro pro Verpackung müssen beim Kauf des Getränkes mit erhoben werden, sobald auf der Verpackung das DPG-Logo abgebildet ist. Die Hersteller der betroffenen Produkte setzen dies bereits in den nächsten Monaten Schritt für Schritt um.

Welche Produkte sind von der neuen Pfandpflicht nun eigentlich betroffen? Bisher waren Sekt und Sektmischgetränke sowie Wein- und Weinmischgetränke in Dosen von der Pfandpflicht ausgenommen – ab dem 1. Januar 2022 sind sie es nicht mehr. Auch Fruchtschorlen, Fruchtsäfte, Smoothies und Gemüsesäfte in diesen Verpackungen fallen künftig unter die Pfandpflicht. Tetra Paks bleiben weiterhin pfandfrei. Eine Ausnahme bleiben auch Milch und Milcherzeugnisse, die in Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen angeboten werden. Für sie gilt die Pfandpflicht erst ab Anfang 2024.

Überblick Neue Pfandpflicht ab 2022

  • Einwegpfand in Höhe von 0,25 Euro pro Verpackung fällig auf fast alle Getränke in PET-Einwegverpackung oder Dosen.
  • Ausgenommen bis Ende 2023 sind reine Milchprodukte sowie Getränke aus Milcherzeugnissen.
  • Auch Tetra Paks bleiben weiterhin pfandfrei

So setzen Sie die neue Pfandpflicht richtig um

Was bedeutet die neue Pfandpflicht nun konkret für Sie als Händler? Bereits seit dem 1. Juli 2021 können die Hersteller das DPG-Logo auf die betroffenen Produkte aufdrucken – in den nächsten Monaten bis zum Jahreswechsel werden die Verpackungen sukzessive angepasst werden. Einige Hersteller wie Wesergold oder Eckes-Granini haben die bereits getan. Für Sie gilt: Erhalten Sie ein bestelltes Produkt mit dem neuen Pflichtpfand, dann müssen Sie es auch mit Pfand verkaufen und die Verpackung zurücknehmen. Das gilt auch bereits vor dem 1. Januar 2022!
Andererseits gibt es auch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 für Getränke, die bereits vor dem 1. Januar 2022 vom Hersteller in den Verkehr gebracht wurden und für Lagerbestände. Diese dürfen noch ohne Pfand verkauft werden.

Künftig werden jede Woche neu-bepfandete Produkte in ihrem Shop eintreffen. Diese müssen von Ihnen im Warenwirtschaftssystem (sofern vorhanden) neu angelegt werden, damit beim Bezahlen das Einwegpfand automatisch auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. Welche konkret betroffen sind, besprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Lieferanten, beispielsweise Lekkerland. Wir stellen Ihnen gerne eine detaillierte Liste aller betroffenen Produkte zur Verfügung, die derzeit in Arbeit ist.

Sensibilisieren Sie auch ihre Mitarbeiter rechtzeitig! Gerade beim Auspacken der Bestellungen und beim Verräumen im Laden sollten Sie gut darauf achten, ob bereits Produkte mit neuem DPG-Logo geliefert wurden.

Die Gretchen-Frage: Weg vom Einweg und mehr Mehrweg?

Unabhängig davon, was Sie persönlich bevorzugen: In ihrem Shop sollten Sie das anbieten, was Ihre Kunden kaufen möchten. Meist ist das ein guter Mix aus Mehrweg- und Einwegprodukten. Wenn Sie genau wissen wollen, was Ihre Kunden in Ihrem Shop finden möchten, sollten Sie auf die stets aktuellen Getränkeplanogramme von Lekkerland zurückgreifen. In diese arbeiten wir kontinuierlich regional-spezifische Marktforschungs- und Verkaufsdaten ein, so dass sie ein perfektes Spiegelbild der Verbraucherwünsche sind. Auf unsere Planogramme können Sie sich deshalb nicht nur bei der Produktauswahl, sondern auch bei der Entscheidung Einweg/Mehrweg verlassen!

Übersicht Pfandbeträge

Sie blicken im Pfanddschungel nicht mehr durch? Kein Wunder! Wir haben für Sie eine Übersicht erstellt, für welche Gebinde wieviel Pfand erhoben werden muss.

Einweg

  • Einwegflaschen aus PET und Dosen mit dem DPG-Logo
  • Festgelegter Einwegpfandsatz von 0,25 Euro

Mehrweg

Mehrwegflaschen sind am Hinweis „Mehrweg“ auf dem Etikett erkennen und haben verschiedene Pfandsätze – je nach Größe und Art der Flasche.

  • Mehrwegkisten pro Kiste: 1,50 Euro
  • Bierflasche 0,2 l, 0,33 l und 0,5 l: 0,08 Euro
  • Bügelflasche Bier 0,33 l und 0,5 l: 0,15 Euro
  • Mineralwasser und Süßgetränke PET 1,5 l, 1,0 l, 0,75 l, und 0,5 l:             0,15 Euro
  • Mineralwasser und Süßgetränke Glas 1,0 l, 0,75 l, 0,7 l, 0,5 l, 0,33 l, 0,25 l: 0,15 Euro
  • Saftflasche Glas 1,0 l und 0,2 l: 0,15 Euro
  • Saftflasche Glas 0,5 l: 0,08 Euro
  • Saftflasche PET 1,0 l, 0,75 l, 0,5 l: 0,15 Euro
  • Weinflasche 1,0 l: 0,03 Euro

Fazit: Pfandsystem wird einfacher


Die Erweiterung der Pfandpflicht macht das Pfandsystem künftig einfacher – aber vorher müssen Sie ein paar Dinge beachten, damit ab dem 1. Januar 2022 alles glatt läuft:

  • Unter das Einwegpfand des DPG-Pfandsystems fallen künftig nahezu alle Arten von Getränken in Einwegverpackungen aus PET oder in Dosen.
  • Auf diese Einwegverpackungen wird ab dem 1. Januar 2022 ein Einwegpfand von 0,25 Euro pro Verpackung erhoben.
  • Ausgenommen bis Ende 2023 sind nur noch reine Milchprodukte sowie Getränke aus Milcherzeugnissen wie Kefir oder Trinkjoghurt.
  • Das müssen Sie in Ihrem Shop tun: Sobald die betroffenen Produkte mit dem DPG-Pfandsiegel auf der Verpackung in Ihrem Shop eintreffen, müssen Sie diese mit Pfand weiterverkaufen. Das bedeutet, dass Sie das Produkt in Ihrem Warenwirtschaftssystem (sofern vorhanden) neu anlegen müssen.
  • Achten Sie auch darauf, Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die Veränderung zu informieren!
  • Den richtigen Mix aus Einweg- und Mehrweg-Produkten finden Sie, wenn Sie sich auf unsere regional und lokal abgestimmten Getränke-Planogramme verlassen. Darin sind bereits alle Kundenvorlieben in den verschiedenen Produktgruppen berücksichtigt.

Bilder: Lekkerland