Ferienjobber:innen können Ihren Betrieb optimal unterstützen. Vor der Einstellung sollten Arbeitgeber:innen sich gründlich über die gesetzlichen Regelungen zur wöchentlichen Arbeitszeit, Maximallänge der Aushilfstätigkeit und Abgaben für einen Ferienjob in einer Tankstellen oder einem Kiosk informieren. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Schüler:innen in den Ferien beschäftigen und die Personaldecke in der Urlaubs-Hochsaison stabil halten? Eine gute Idee! Junge Arbeitskräfte sind motiviert, ihr erstes Geld zu verdienen. Läuft die Zusammenarbeit gut, kehren sie nach ihrem Schulabschluss vielleicht sogar als vollwertige Arbeitskraft in Ihren Betrieb zurück. Unser Artikel erklärt, was Sie bei Ferienjobs an Tankstellen und Kiosken sowie bei minderjährigen Beschäftigten beachten müssen.*

Ferienjob: Attraktiv, doch mit Regeln verbunden

Ob Brötchen belegen, Waren auspacken oder für Ordnung in den Regalen sorgen – junge Menschen können in Kiosken und Tankstellen-Shops vielseitig unterstützen. Planen Sie, minderjährige Ferienjobber:innen einzustellen, profitieren Sie von engagierten Arbeitskräften und günstigen Löhnen. Doch um dieses Vorhaben in die Praxis umzusetzen, gelten neben arbeitsrechtlichen Vorschriften auch die strengen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Gute Mitarbeitende, gute Führungskraft

Damit aus Ferienjobber:innen Angestellte von morgen werden: Lesen Sie in unserem Ratgeber Mitarbeiterführung, wie Sie durch gute Personalführung Ihr Team motivieren und langfristig binden.


Ab wie viel Jahren darf man einen Ferienjob machen?

So gern Ihre Nichte bei Ihnen mit anpacken möchte – erst ab einem Alter von 13 Jahren dürfen Kinder und Jugendliche mit Einwilligung der Eltern in Deutschland arbeiten. Zwischen 13 und 15 Jahren erlaubt der Kinderarbeitsschutz nur ganz bestimmte Tätigkeiten wie Nachhilfe, Babysitten oder Zeitung austragen. Folglich sollten Ferienjobber:innen, die an Kiosken und Tankstellen aushelfen, mindestens 15 Jahre alt sein.


Wie viele Stunden darf man im Ferienjob an Tankstellen oder Kiosken arbeiten?

Bei den Arbeitszeiten gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz klar definierte Richtlinien vor:

  • Die tägliche Arbeitszeit darf höchstens 8 Stunden betragen.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht übersteigen.
  • Das Einhalten von Ruhepausen muss gegeben sein – 30 Minuten nach 4,5 Stunden und 60 Minuten nach 6 Stunden.
  • Jugendliche dürfen nur 5 Tage pro Woche
  • Das Arbeiten an Samstag und Sonntagen ist nur in bestimmten Betrieben erlaubt.
  • Jugendlichen ist es erlaubt, nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten, Ausnahmen sind in bestimmten Betrieben möglich.
  • Nach der Arbeit müssen Minderjährige 12 Stunden ununterbrochen Freizeit genießen dürfen, bis ihr nächster Arbeitseinsatz beginnt.

Für 18-Jährige und ältere Aushilfen wie zum Beispiel Studierende gelten die normalen Arbeitszeitregeln für volljährige Beschäftigte.


Wie lange darf ein Ferienjob dauern?

Ferienjobs an Tankstellen und Kiosken sind in der Regel kurzfristige Beschäftigungen. Das heißt, die Beschäftigung muss auf maximal drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet sein – und zwar schriftlich vor Arbeitsbeginn. Achtung bei den Fristen: Mehrere unterschiedliche Jobs eines Sommers werden zusammengerechnet.


Was verdienen Aushilfen?

Für Volljährige gilt der Mindestlohn, der aktuell 12,00 Euro brutto pro Stunde beträgt (Stand: 2023). Bei Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann der Verdienst aber auch darunter liegen.


Welche Abgaben zahlen Arbeitgeber:innen für Ferienjobs?

Unabhängig vom gezahlten Lohn sind für kurzfristig Beschäftigte keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Das heißt, es fallen keine Beiträge an für:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Arbeitgeber:innen zahlen lediglich geringe Abgaben für:

  • Unfallversicherung
  • Umlage zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen
  • Insolvenzgeldumlage

Ferienjobs an Tankstellen: Als Arbeitgeber auf der sicheren Seite

Bevor Sie Ferienjobber einstellen:

Machen Sie sich mit den Regelungen des Jugendarbeitsschutzes vertraut. Sind die Tätigkeiten in Ihrem Betrieb für Minderjährige geeignet? Sind sie zu Zeiten durchführbar, in denen Jugendliche arbeiten dürfen?

Wichtige Unterlagen:

Bei Minderjährigen benötigen Sie die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern, dass der Nachwuchs bei Ihnen arbeiten darf. Lassen Sie sich außerdem eine Kopie des Personalausweises aushändigen, um das Alter Ihrer Ferienjobber:innen nachweisen zu können.

Der Arbeitsvertrag:

Im Arbeitsvertrag muss festgelegt sein, dass der Job auf maximal drei Monate ausgelegt ist, weil er nur dann sozialversicherungsfrei ist.

Nach Vertragsschluss:

Melden Sie Ihre Ferienjobber:innen bei der Minijob-Zentrale an. Informieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft bzw. gesetzliche Unfallversicherung, damit Ihre Aushilfen unfallversichert sind. Seit 2022 müssen Sie auch den Krankenversicherungsschutz melden und nachweisen. Dies ist jedoch unproblematisch, da minderjährige Aushilfen in der Regel in der Familienversicherung der Eltern krankenversichert sind.

*Hinweis: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Lekkerland mit diesem Artikel zu den nachfolgend aufgeführten Punkten keine Rechtsberatung durchführt. Wir bitten also um Verständnis, dass entsprechende Anfragen nicht bearbeitet werden  können und ausschließlich mit den zuständigen Stellen und/oder juristischen Beratern zu klären sind.

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