• Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen.
  • Alle Shopbetreiber:innen, die Produkte in Serviceverpackungen anbieten, müssen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.
  • Für Serviceverpackungen, die Sie von Lekkerland beziehen, haben Sie ansonsten keine weiteren Formalitäten nach dem Verpackungsgesetz zu beachten.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen. Grundlage sind Änderungen in der Novelle des Verpackungsgesetzes (VerpackG). In deren Folge müssen Sie sich als Shopbetreiber:in bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren, wenn Sie Serviceverpackungen verwenden.

Was sind Serviceverpackungen?
Serviceverpackungen sind Verpackungen, die erst bei Letztvertreiber:innen (= bei Ihnen) in der Verkaufsstätte vor Ort mit Waren befüllt werden, um die Übergabe an Endverbraucher:innen zu ermöglichen.

Typische Beispiele im Unterwegskonsum sind Coffee-to-go-Becher, Schalen für Burger oder Pommes Frites sowie Brötchentüten, aber auch Papier- und Plastiktragetaschen.
Hierbei ist es egal, ob der Befüllvorgang durch das Shoppersonal oder durch die Endverbraucher:innen selbst erfolgt.

Pflicht zur Systembeteiligung
Servicepackungen müssten eigentlich durch die Shopbetreiber:innen an einem Entsorgungssystem beteiligt (lizenziert) werden. Das Gesetz sieht hierbei aber eine Ausnahmeregelung vor: Die Lizenzierungspflicht kann an einen Vorvertreiber – das heißt: an die Lieferant:innen – delegiert werden.

Lekkerland liefert nur Serviceverpackungen an Sie aus, die entsprechend des VerpackG bereits lizenziert (vorbeteiligt) sind. Für Serviceverpackungen, die Sie bei Lekkerland kaufen, müssen Sie sich daher um die Systembeteiligung nicht mehr kümmern.

Lekkerland wird Kundinnen und Kunden, die in den vergangenen sechs Monaten Serviceverpackungen bestellt haben, die Vorbeteiligung an einem Entsorgungssystem zeitnah schriftlich bestätigen.

Serviceverpackungen - Registrierungspflicht der Verkaufsstellen zum 1. Juli 2022
Gemäß VerpackG sind Sie als Shopbetreiber:in  ab 1. Juli 2022 verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (LUCID) zu registrieren, wenn Sie Endverbraucher:innen Produkte in Serviceverpackungen anbieten, die Sie selbst oder Endverbraucher:innen befüllen.


Was ist für Sie als Shopbetreiber:in zu tun?
Sie müssen sich registrieren.
Registrieren bedeutet, dass Sie für sich/ihre Verkaufsstelle(n) zunächst einen Account für das Verpackungsregister LUCID auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister erstellen.

  • Nach Anlage des Accounts mittels Unternehmensnamen, Benennung einer verantwortlichen Person und einer E-Mailadresse erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem Aktivierungslink, der 24 Stunden gültig ist.
  • Innerhalb weiterer sieben Tage müssen Sie die Registrierung dann mit Angaben zu Ihrem Unternehmen (bspw. Adressdaten, Steuernummern) vervollständigen.
  • Zusätzlich müssen Sie bei den Angaben der Verpackungsarten ein Häkchen in der Checkbox “Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen” setzen.
    Lekkerland wird Kundinnen und Kunden, die in den vergangenen sechs Monaten Serviceverpackungen bestellt haben, die Vorbeteiligung an einem Entsorgungssystem zeitnah schriftlich bestätigen.

Auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie auch ein Erklärvideo, das Ihnen bei der Durchführung der einzelnen Schritte hilft.