Einen Kiosk zu eröffnen, das ist der Traum vieler Unternehmer in Deutschland. Doch vor dem ersten Tag als eigener Chef im eigenen Laden steht noch ein wenig Bürokratie – denn um einen Kiosk zu eröffnen, brauchen Sie zunächst einige Genehmigungen. Wir sagen Ihnen, um was Sie sich vorab kümmern müssen – damit Ihrem Traum nichts im Wege steht!

Eine Genehmigung einholen – dabei läuft es vielen kalt den Rücken hinunter. Doch auch wenn die deutsche Bürokratie sicherlich ihre Fallstricke hat: Einen Kiosk zu eröffnen ist nicht schwierig. Neben einem geeigneten Objekt in guter Lage brauchen Sie dazu nicht besonders viele Genehmigungen - die Hürden sind also nicht hoch!

Damit Sie nichts übersehen, was später zu Ärger führen könnte, haben wir Ihnen detailliert zusammengestellt, welche Genehmigungen Sie für die Eröffnung eines Kiosks benötigen. Übrigens: Egal ob Ihr Shop in Bayern, Berlin oder NRW liegt, die Regelungen und Voraussetzungen sind fast überall gleich oder sehr ähnlich.

Kiosk Genehmigung: Grundlage ist der Gewerbeschein

Um einen Kiosk – oder auch irgendein anderes Geschäft – zu eröffnen, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Diesen bekommen Sie, in dem Sie bei Ihrer Stadt ein Gewerbe anmelden. Üblicherweise tun Sie dies beim Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Stadt. Wenn Sie sich unsicher sind, hilft Ihnen sicherlich das Info-Telefon Ihrer Stadt mit dem richtigen Ansprechpartner weiter. Inzwischen ist übrigens auch in vielen Städten die Online-Anmeldung möglich, Sie müssen also nicht unbedingt einen persönlichen Termin vereinbaren.

Für die Anmeldung müssen Sie ein Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen, Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen sowie ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen. In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein. Die Gebühr für den Gewerbeschein ist gering und liegt etwa zwischen 10 und 65 Euro.

„Einen Gewerbeschein zu beantragen ist sehr einfach und kein großer Aufwand. Inzwischen ist dies in vielen Städten auch bereits problemlos online möglich.“
Ayhan Oruc, Lekkerland Gebietsverkausfleiter, hat als Mitarbeiter im Außendienst regelmäßig Kontakt mit Kioskgründern.

Nach der erfolgreichen Anmeldung informiert das Ordnungsamt automatisch das Finanzamt über das Gewerbe. Von diesem erhalten Sie dann einen Fragebogen, in dem nach verschiedenen Informationen rund um Ihre Geschäftstätigkeit gefragt wird. Sobald dieser dem Finanzamt wieder vorliegt, wird Ihnen eine Steuernummer für Ihren Kiosk zugeteilt, die künftig auf allen Rechnungen angegeben werden muss. Auch die örtliche IHK (Industrie- und Handelskammer) wird über das neue Gewerbe informiert und setzt sich dann wegen einer Mitgliedschaft mit Ihnen in Verbindung.

Kiosk Genehmigung: Gesundheitszeugnis für den Verkauf offener Produkte erforderlich

Welche Genehmigungen Sie über den Gewerbeschein hinaus noch benötigen, hängt stark davon ab, welches Sortiment Sie anbieten. Haben Sie ein klassisches Kiosksortiment mit verpackten Snacks, kalten Getränken und Kaffee, reicht der normale Gewerbeschein aus. Bieten Sie jedoch auch belegte Brötchen oder andere offene Produkte an, benötigen Sie eine Bescheinigung, die umgangssprachlich immer noch häufig „Gesundheitszeugnis“ genannt wird. Der Name ist jedoch irreführend, denn das Dokument bestätigt nicht Ihre individuelle Gesundheit, sondern die Kenntnis über grundlegende Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln. Deshalb heißt das Gesundheitszeugnis korrekt auch Erstbelehrung bzw. Belehrung und weist nach, dass Sie vom Gesundheitsamt Ihrer Stadt mündlich und schriftlich über Ihre Verpflichtungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes unterrichtet worden sind.

Achtung: Gesundheitszeugnis oder Gaststättenerlaubnis erforderlich?

Sie möchten frisch belegte Brötchen anbieten, einen leckeren Salat oder eine Pizzastange? Und Ihre Kunden sollen diese Snacks auch vor Ort verzehren können? Dann benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Hygienebelehrung des örtlichen Gesundheitsamts sowie eine Gaststättenerlaubnis.

Dürfen in Ihrem Shop Produkte vor Ort verzehrt werden oder planen Sie, Alkohol auszuschenken, müssen Sie Ihren Kiosk als Gaststätte anmelden und benötigen eine Gaststättenerlaubnis. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Ordnungsamt, welche Dokumente Sie dafür vorlegen müssen, dies unterscheidet sich regional voneinander.

Diese Fehler sollten Sie bei Genehmigungen für Ihren Kiosk vermeiden

Wenn Sie einen Kiosk neu eröffnen und nicht von einem Vorbesitzer übernehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie einen Nutzungsänderungsantrag bei der Stadt stellen müssen. Nicht alle gewerblichen Immobilien sind für jede beliebige Nutzung zugelassen – und nicht immer wird die Erlaubnis erteilt, eine Miet-Immobilie auch als Kiosk zu nutzen. Die sollten Sie unbedingt prüfen, bevor Sie den Mietvertrag unterzeichnen.

Spätestens wenn Sie den Fragebogen vom Finanzamt erhalten, sollten Sie sich einen guten und zuverlässigen Steuerberater suchen, der Sie beim korrekten Ausfüllen unterstützt und Sie auch danach weiter berät. Denn: Wenn es Steuerfragen geht, können Fehler sehr schnell teuer werden! Sparen Sie deshalb nicht an der falschen Stelle und investieren Sie in Expertenrat vom Steuerfachmann.

Fazit: Das sind die wichtigsten Genehmigungen für Ihren Kiosk

Bevor Sie Ihren eigenen Kiosk eröffnen können, müssen Sie einige Genehmigungen einholen – mit unseren Tipps vergessen Sie garantiert nichts Wichtiges:

  • Zentraler Ansprechpartner für Sie ist Ihr lokales Ordnungs- oder Gewerbeamt – am besten setzen Sie sich vorab schon einmal mit Ihrem Ansprechpartner in Verbindung und lassen sich das Verfahren erläutern.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor dem Start einen Gewerbeschein. Wenn Sie einen Kiosk eröffnen, müssen Sie diese Gewerbeanmeldung auf jeden Fall erledigen – was Sie darüber hinaus noch benötigen, hängt von Ihrem Produktangebot ab.
  • Wenn Sie offenen Produkte anbieten oder verarbeiten, benötigen Sie ein Dokument, das umgangssprachlich meist „Gesundheitszeugnis“ genannt wird. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Gesundheitsamt.
  • Sollen Ihre Kunden auch Produkte vor Ort verzehren können? Dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall auch Toiletten für Ihre Kunden bereitstellen müssen!
  • Sie haben Fragen rund um die richtigen Schritte bei der Kioskeröffnung? Dann zögern Sie nicht, sich mit Lekkerland in Verbindung zu setzen! Wir unterstützen Sie gerne mit Rat und Tat, auch wenn Sie – noch – kein Kunde bei Lekkerland sind.

Sie möchten einen Kiosk eröffnen? Finden Sie hier viele weitere Tipps zum erfolgreichen Start für Ihren Shop!

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