Yeah, Feiertag! Oh, Moment – Sie sind ja Shopbetreiber:in. Dann haben Sie wahrscheinlich nicht frei, und Ihre Mitarbeitenden auch nicht. Egal ob Tankstelle, Kiosk oder Convenience Shop: Wenn Sie Ihre Mitarbeitenden für  Arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag einplanen, müssen Sie ein wenig aufpassen.

Immer hinter der Ladentheke: So ist das Leben als Shopbetreiber:in häufig. Wochenenden, Feiertage, Ferien – wenn andere frei haben, ist in Ihrem Laden Hochbetrieb. Kein Wunder, denn wenn der Supermarkt geschlossen hat, schlägt Ihre große Stunde. Sie selbst müssen das allenfalls mit sich und Ihrer Familie ausmachen – doch wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, gilt es beim  Arbeiten an Feiertagen einiges zu beachten.

Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen Sie kennen müssen und was Sie bei der Einteilung von Feiertagsarbeit beachten sollten - damit Sie auch am nächsten Feiertag entspannt Ihren Shop öffnen können. *

Was sind eigentlich Feiertage?

Das kommt ganz darauf an, wo Sie in Deutschland leben – denn die Feiertage sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Es gibt nur einen einzigen Feiertag, der bundesgesetzlich geregelt ist, nämlich den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober. Alle anderen Feiertage legen die einzelnen Bundesländer selber fest – allerdings mit großen Überschneidungen. Hier finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Feiertage in den verschiedenen Bundesländern.

Neben dem Tag der Deutschen Einheit sind aber auch Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der 1. Mai und der erste und zweite Weihnachtstag in allen Bundesländern frei. Achtung: Heiligabend und Silvestern sind keine gesetzlichen Feiertage! Aber was ist eigentlich ein gesetzlicher Feiertag? An gesetzlichen Feiertagen ruht grundsätzlich die Arbeit und es gilt ein Beschäftigungsverbot. Allerdings gilt auch hier: keine Regel ohne Ausnahme!

Denn natürlich wird in ganz Deutschland auch an Feiertagen gearbeitet – und zwar von gar nicht wenigen Menschen: Im Gesundheitswesen, bei Feuerwehr und Polizei, in Verkehrsbetrieben, in Nachrichtenagenturen, der Gastronomie oder bei Sicherheitsdiensten wird an allen Tagen im Jahr gearbeitet. Weil sich aber die Regelungen in den einzelnen Bundesländern und sogar von Ordnungsamt zu Ordnungsamt unterscheiden, stellt dieser Text keine Rechtsberatung dar, sondern soll Ihnen lediglich Orientierung und Überblick geben. Bei spezifischen Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem lokalen Ordnungsamt in Verbindung.

arbeiten am feiertag

Arbeiten an Feiertagen: Das sagt das Gesetz

Wer an Feiertagen arbeiten darf, wie lange und unter welchen Bedingungen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das Gesetz schreibt vor, dass an gesetzlichen Feiertagen und sonntags ein Beschäftigungsverbot von 0-24 Uhr gilt. Ausnahmen gelten für Mitarbeitende bestimmter Einrichtungen, wie beispielsweise Gastronomie, Verkehrsbetriebe oder Not- und Rettungsdienste.

Diese dürfen sonn- und feiertags arbeiten – aber gilt das auch für Ihre Mitarbeitenden in Kiosk, Tankstelle oder Convenience Shop? Um das zu erklären, müssen wir zuerst das Ladenschlussgesetz bemühen, denn das regelt, welche Läden überhaupt an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen:

Dazu gehören ganz klar Tankstellen sowie Shops an Flughäfen und Bahnhöfen, die sowohl sonntags als auch an gesetzlichen Feiertagen ganztags geöffnet sein dürfen – und in diesem Zug auch die Erlaubnis haben, Mitarbeitende zu beschäftigen. Auch Gaststätten dürfen während der Ladenschlusszeiten sogenannte „Zubehörwaren“ wie beispielsweise Tabakwaren, Tabakzubehör, Gebäck oder Zeitungen an ihre Kund:innen verkaufen.

Kioske und Convenience Shops gelten als sogenannte Mischbetriebe, weil die in ihnen angebotenen Produkte unter verschiedene Ladenschlusszeiten fallen. Das bedeutet: Für Waren zum Mitnehmen gilt das Ladenschlussgesetz, für Snacks und Getränke zum Sofortverzehr nicht. Aber: Kioske dürfen ebenso wie Gaststätten die genannten Zubehörwaren an ihre Kund:innn verkaufen – auch außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten.

Für Sie als Shopbetreiber:in bedeutet das: Sonn- und Feiertagsarbeit ist erlaubt, solange Ihr Shop unter die Ausnahmeregelung des Arbeitszeitgesetzes fällt. Betriebe, die in diesen Ausnahmen nicht genannt werden, können beim Gewerbeaufsichtsamt eine Genehmigung für Sonntagsarbeit einholen.

Der Ausgleich: Das steht Mitarbeitenden zu, die an Feiertagen arbeiten

Sie dürfen Mitarbeitende an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigen? Prima – aber das gilt nicht für alle Mitarbeitenden. Mitarbeitende unter 18 Jahren oder schwangere Beschäftigte dürfen an diesen Tagen nicht arbeiten. Alle anderen Mitarbeitenden schon, sofern sie im Arbeitsvertrag die Arbeitszeit nicht auf Montag-Freitag eingeschränkt haben. Außerdem gilt: Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass 15 Sonntage pro Jahr für jede/n Arbeitnehmer:in beschäftigungsfrei bleiben müssen. Jeden Sonntag zu arbeiten ist also nicht möglich – auch wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter das vielleicht gerne möchte.

Wer an einem Sonntag arbeitet, hat außerdem Anspruch auf einen unbezahlten Ersatzruhetag – gleiches gilt für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen. Der Ersatzruhetag muss innerhalb von acht Wochen nach dem Feiertag genommen werden können.

Den sagenumwobenen „Feiertagszuschlag“ gibt es dagegen nicht, zumindest nicht im Gesetz. Hier ist für das Arbeiten an diesen Tagen nicht grundsätzlich eine höhere Bezahlung vorgeschrieben. Zuschläge werden nur dann gezahlt, wenn dies im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem individuellen Arbeitsvertrag der Mitarbeitenden so festgehalten ist.

Gesetzesüberschreitungen beim Arbeiten am Feiertag: Diese Konsequenzen können drohen

Als Arbeitgeber haben Sie für Ihre Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht und sind an die Vorgaben aus Arbeitsrecht und Arbeitszeitgesetz gebunden. Missachten Sie die Regelungen, oder erlauben die vorgeschriebenen Ruhe- oder Ausgleichstage nicht, kann das sehr unangenehme Folgen haben. Je nach Schwere des Verstoßes kann dieser entweder als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen, oder sogar als Straftat gelten. Dann ist schlimmstenfalls sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich.

Wer die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes kontrolliert, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Üblicherweise sind dafür die Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzämter zuständig. Bei Zweifeln oder Fragen schadet es nie, sich vorab mit den entsprechenden Stellen in Verbindung zu setzen und sich die individuelle Sachlage erläutern zu lassen.

Fazit: So geht Arbeiten am Feiertag

Gesetzliche Regelungen sind kompliziert und voller Ausnahmeregelungen. Die Öffnung Ihres Shops an Sonn- und Feiertagen und die Beschäftigung von Mitarbeitenden sind im Arbeitsschutzgesetz geregelt – außerdem unterliegen sie den jeweiligen Ladenöffnungszeiten. Tankstellen sowie Shops an Bahnhöfen und Flughafen dürfen sowohl am Sonntag als auch an Feiertagen öffnen und Mitarbeitende beschäftigen – bei Kiosken als Mischbetrieben hängt es vom Produktangebot ab.

Denken Sie daran:

  • Wer arbeitet, wenn alle anderen frei haben, muss als Ausgleich an einem anderen Tag frei bekommen!
  • Sonntagsarbeit darf nur Mitarbeitenden zugemutet werden, die mindestens 18 Jahre alt und nicht schwanger sind.
  • Außerdem muss jede/r Beschäftigte mindestens 15 beschäftigungsfreie Sonntage pro Jahr haben.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich wegen der möglichen Konsequenzen unbedingt fundierte Beratung bei den entsprechenden Stellen einholen.

*Hinweis: Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass Lekkerland mit diesem Artikel zu den nachfolgend aufgeführten Punkten keine Rechtsberatung durchführt. Wir bitten also um Verständnis, dass entsprechende Anfragen nicht bearbeitet werden  können und ausschließlich mit den zuständigen Stellen und/oder juristischen Beratern zu klären sind.

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