Das Infektionsschutzgesetz sieht die Durchführung der Folgebelehrung alle 2 Jahre vor. Diese wird erstmals 2 Jahre nach der Erstbelehrung zwingend erforderlich. Stellen Sie als Arbeitgeber:in sicher, dass Ihre Mitarbeiter:innen die gesetzlich vorgeschriebene Folgebelehrung erhalten und kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht ohne großen Vorbereitungs- und Verwaltungsaufwand nach.
Mithilfe unserer Online-Schulung können Sie die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter:innen flexibel und kostengünstig jederzeit durchführen. Dadurch verbessern Sie die Hygiene im Betrieb und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen!

 

Zielgruppe

Kund:innen mit Foodservice, Bistrobetreiber:innen, Stationsleiter:innnen und alle Mitarbeiter:innen die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
Voraussetzung: Die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt ist bereits erfolgt!

 

Lernziele und Inhalte

  • Was besagt das Infektionsschutzgesetz
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Belehrungs- und Informationspflicht
  • Krankheitserreger und deren Verbreitungswege
  • Personalhygiene
  • Gesetzliche Hygieneregeln

 

Methoden

  • Vorlagen / Videos / E-Learning
  • Inkl. Teilnahmezertifikat

 

Dauer

Online / individuell

 

Termine

Individuell

 

Gruppengröße

Einzeln buchbar

 

Kosten

24,-€ zzgl. MwSt. pro Person

 

Die Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ergänzt die Hygieneschulung nach der Verordnung (EU) 852 / 2004.

Neugierig? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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