E-Rechnung – Informationen für unsere Kund:innen

+++ Hinweis: Dieser Beitrag gilt für unsere Kund:innen. Als Lieferant lesen Sie bitte hier weiter. +++

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird Pflicht

Das Wachstumschancengesetz bringt in Deutschland seit 2025 in mehreren Schritten die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen auf den Weg.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet, dass unsere Kund:innen, da diese Unternehmer:innen sind, bereits zum jetzigen Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen können müssen.

Bis Ende 2026 gilt eine Übergangszeit, in der Rechnungen noch in Papierform ausgestellt oder als einfache, nicht maschinenlesbare PDF-Datei erstellt und übermittelt werden dürfen.

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und damit auch Lekkerland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an deutsche Geschäftskunden zu versenden.
Ab 2028 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen in Deutschland.


Wie wird Lekkerland ab 2027 Rechnungen ausstellen?

Ab 2027 werden wir keine Rechnungen mehr in Papierform ausstellen (dürfen).

Wir bieten schon heute unseren Kund:innen die Möglichkeit, Rechnungen als einfache PDF-Datei auf digitalem Weg zu empfangen und in unseren Kundenportalen abzurufen. Diese Rechnungen im PDF-Format erfüllen allerdings nicht die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Wir arbeiten daran, unsere Rechnungsstellung auf das ab 2027 vorgeschriebene Format umzustellen.

Das gilt auch für die Möglichkeit des Erhalts per EDI, dies wird ebenfalls weiterhin möglich sein.


Was bedeutet das für Sie?

Lekkerland wird Sie im Laufe 2026 proaktiv detailliert über das künftige E-Rechnungs-Format informieren.

Bitte achten Sie auf diese Kommunikation und reagieren Sie darauf, falls sie um Antwort gebeten werden, damit der Zahlungsverkehr zwischen uns und Ihnen auch ab 2027 reibungslos weiterläuft.

Wichtig: Sie müssen uns nicht selbst zum Thema E-Rechnung kontaktieren, solange Sie dazu von uns keine Anfrage erhalten.


Was können Sie jetzt schon tun?

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.