E-Rechnung – Informationen für unsere Lieferanten

+++ Hinweis: Dieser Beitrag gilt für unsere Lieferanten. Als Kund:in lesen Sie bitte hier weiter. +++

Informationen für unsere Lieferanten

Rechnungen an Lekkerland

Im Rahmen unserer gemeinsamen Zusammenarbeit möchten wir Sie als Lieferant über die Einführung der E-Rechnung bei Lekkerland informieren.

Der Empfang elektronischer Rechnungen für nach 31.12.2024 ausgeführte inländische B2B-Umsätze ist seit dem 01.01.2025 verpflichtend.

Bis zur finalen Umstellung auf die E-Rechnung ist die Einreichung von Rechnungen als PDF-Datei und in Papierform über die bestehenden Eingangskanäle für bestimmte Übergangszeiträume und ohne zusätzliche Bestätigung unsererseits weiterhin möglich und gesetzlich zulässig.

Rechnungen im EDIFACT-Format sind auch über die Übergangszeiträume hinaus und ohne explizite Zustimmung weiterhin nutzbar.

Bitte beachten Sie:

Ein geregelter Übergang zur E-Rechnung bedarf einer Absprache, um Besonderheiten im Austausch mit Lekkerland korrekt abbilden zu können. Insbesondere sind das elektronische Rechnungsformat sowie der Übermittlungsweg zu vereinbaren.

Bitte kontaktieren Sie uns unter der folgenden eMail e-rechnung-information@lekkerland.com vor einer Umstellung auf die E-Rechnung. Von nicht abgesprochenen Übersendungen von E-Rechnungen auf den bisher genutzten Kanälen bitten wir abzusehen, da diese dort nicht verarbeitet werden können.

Kontakt

Um sich für den E-Rechnungsprozess freischalten zu lassen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.

Wir stellen Ihnen im Nachgang dazu unser sogenanntes StarterKit zur Verfügung. Dieses beinhaltet einen kurzen Fragebogen und Details zum Onboarding inkl. Testverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Rechnungen und Abrechnungsbelege von Lekkerland

Abrechnung für nachträgliche Vergütungen – Lekkerland stellt auf E-Rechnung um.

Im Oktober 2026 wird Lekkerland beginnen, bei nachträglichen Vergütungen auf E-Rechnung umzustellen.

Was müssen Sie tun?
Bitte nennen Sie uns eine E-Mailadresse, an die wir künftig Ihre E-Rechnung senden können.

Nutzen Sie dafür bitte das nachfolgend verlinkte Online-Formular.
Darin geben Sie bitte Ihre Lieferantennummer, Firmennamen und Anschrift ein sowie die gewünschte E-Mailadresse für den Erhalt der E-Rechnung.

Hinweis: Die E-Mailadresse für den Erhalt der E-Rechnung kann identisch mit der sein, die Sie bereits zur Kommunikation mit uns verwenden.
Wir benötigen aber zwingend eine Information von Ihnen, an welche E-Mailadresse wir die E-Rechnung künftig senden können.

Bei Fragen nutzen Sie bitte den Kontakt-Button unten.