+++ Hinweis: Dieser Beitrag gilt für unsere Kund:innen. Als Lieferant lesen Sie bitte hier weiter. +++
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird Pflicht
Das Wachstumschancengesetz bringt in Deutschland seit 2025 in mehreren Schritten die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen auf den Weg.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet, dass unsere Kund:innen, da diese Unternehmer:innen sind, bereits zum jetzigen Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen können müssen.
Bis Ende 2026 gilt eine Übergangszeit, in der Rechnungen noch in Papierform ausgestellt oder als einfache, nicht maschinenlesbare PDF-Datei erstellt und übermittelt werden dürfen.
Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und damit auch Lekkerland gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen an deutsche Geschäftskunden zu versenden.
Ab 2028 gilt diese Verpflichtung für alle Unternehmen in Deutschland.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist kein PDF – sondern eine strukturierte Datei im XML-Format, die Ihre Buchhaltungssoftware automatisch verarbeiten kann.
Wie wird Lekkerland ab 2027 Rechnungen ausstellen?
Ab Dezember 2026 werden wir keine Rechnungen mehr in Papierform ausstellen.
Ab Dezember 2026 versenden wir nur noch E-Rechnungen.
Sie erhalten künftig zwei Anhänge per E-Mail an die dafür bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse: Die Rechnung im XML-Format sowie zusätzlich erhalten Sie ein Begleitschreiben im PDF-Format, das zusätzliche Informationen zu Ihrer Rechnung enthält.
Was müssen Sie tun?
Falls und von Ihnen noch keine E-Mail-Adresse vorliegt:
Bitte nennen Sie uns eine E-Mail-Adresse, an die wir künftig Ihre E-Rechnung senden können – Sie werden dazu auch ein Schreiben von uns per Post erhalten.