E-Rechnungen

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird Pflicht

Das Wachstumschancengesetz bringt in Deutschland seit 2025 in mehreren Schritten die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen auf den Weg.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet, dass unsere Kund:innen, da diese Unternehmer:innen sind, bereits zum jetzigen Zeitpunkt E-Rechnungen empfangen können müssen.

Bis Ende 2026 gilt eine Übergangszeit, in der Rechnungen noch in Papierform ausgestellt oder als einfache, nicht maschinenlesbare PDF-Datei erstellt und übermittelt werden dürfen.

Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen in Deutschland mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro und verpflichtet, E-Rechnungen an deutsche Geschäftskunden zu versenden.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen dazu, wie Lekkerland mit dem Thema E-Rechnung umgeht.